Mit 1. Jänner 2019 gelten neue Richtlinien für die Gewährung von Landesförderungen bei der Umsetzung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Organisationsprojekten.
„Die neuen, verbesserten Richtlinien sollen kleine und mittlere Unternehmen noch stärker motivieren, mit F&E-Einrichtungen zusammenzuarbeiten“, sagt Prok. DI (FH) Christian Altmann, MBA, der die Cluster und Netzwerke in der Business Upper Austria verantwortet. „So stärken sie ihre Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit.“ Für Unternehmen, die bei einer Technologieentwicklung mit F&E-Einrichtungen kooperieren, haben sich die Fördersätze von 30 auf 40 Prozent erhöht. Auch die max. Förderhöhen für die einzelnen Unternehmen wurden erhöht. Zudem werden künftig die Sach- und Materialkosten für den Bau eines Prototyps mit bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen gefördert werden. Neu ist, dass auch Partner des Netzwerk Humanressourcen und des Verein Netzwerk Logistik Förderungen in Anspruch nehmen können.
Neue Fördersätze und Förderhöhen
Technologieprojekt
Projekt mit F&E-Beteiligung
Projekt ohne F&E-Beteiligung
Projekt ALT
Max. Fördersatz
40%
25%
30%
Max. Förderhöhe pro Kooperationsvorhaben
300.000 €
150.000 €
abhängig von Anzahl der Projektpartner
Max. Förderhöhe pro FörderungswerberIn
60.000 €
30.000 €
30.000 €
Organisationsprojekt
Projekt mit F&E-Beteiligung
Projekt ohne F&E-Beteiligung
Projekt ALT
Max. Fördersatz
25%
15%
30%
Max. Förderhöhe pro Kooperationsvorhaben
150.000 €
75.000 €
50.000 €
Max. Förderhöhe pro FörderungswerberIn
30.000 €
15.000 €
15.000 €
Kooperationsvorhaben, die den u.a. Schwerpunkten zuzuordnen sind, werden bei der inhaltlichen Projektbeurteilung besonders berücksichtigt.
Dekarbonisierung (Umstieg auf erneuerbare Energie)
Neue Formen der Energieerzeugung, -speicherung & -verteilung
Digital Health/Medical Materials/Medical Engineering
Innovative Lebensmittel-Technologien
Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung von Lebensmitteln
Vernetzte Mobilität
Alternative Antriebe
Einige Änderungen erleichtern den Zugang zu Förderungen
Partner von NHR und VNL können nun auch als Förderwerber auftreten
Trennung in Projekte mit F&E bzw. Projekte ohne F&E
F&E Projekte (Technologie) min. 2 Unternehmen + F&E möglich (min. 1 KMU) Anteil F&E Einrichtung min 10%
Förderbare Kosten:
Personalkosten (wie bisher, GF € 40,00)
Kosten von externen Dienstleistern (max 20%);
Sach- und Materialkosten (Für den Bau von Prototypen, max 5000 Euro pro Unternehmen)
Förderhöhe:
Vorhaben mit Beteiligung einer F&E-Einrichtung:
Technologievorhaben werden mit max. 40 % (bzw. mit max. 300.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 60.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
Organisationsvorhaben: Organisationsvorhaben werden mit max. 25 % (bzw. mit max. 150.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 30.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
Vorhaben ohne Beteiligung einer F&E-Einrichtung:
Technologievorhaben werden mit max. 25 % (bzw. mit max. 150.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 30.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
Organisationsvorhaben werden mit max. 15 % (bzw. mit max. 75.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 15.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
Technologie Projekte in der Regel De-minimis frei (kann aber in begründeten Fällen aufgrund der AGVO De-minimis pflichtig werden)
Die aktuellen Förderrichtlinien für Kooperationsprojekte im Rahmen der oberösterreichischen Cluster-Initiativen sowie das Antragsformular finden Sie hier: Clusterförderung