Aufruf zur Angebotslegung für die Durchführung einer „Digital Check – Starter.Kit“-Testanwendung

© Getty Images Pro/mnbb via canva.com
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30.04.2021

Gemäß den geltenden Förderrichtlinien für die Erbringung von externen Dienstleistungen im Interreg Central Europe-Förderprogramm rufen wir hiermit zur Angebotslegung für die Durchführung einer „Digital Check - Starter.Kit“-Testanwendung auf.

Die Business Upper Austria, Standortagentur des Landes Oberösterreich, ist Projektpartner im transnationalen Kooperationsprojekt „ECOS4IN“, welches zum Ziel hat, die Innovationskapazität für Industrie 4.0 zu stärken. Im Rahmen der Projektarbeit werden Services und Werkzeuge zur Verbesserung der I4.0 Kompetenzen (weiter-)entwickelt, die Zugänglichkeit von I4.0 Lösungen verbessert, um Unternehmen fit für den digitalen Wandel zu machen. Das „DIGITAL CHECK - STARTER.KIT“ soll als attraktives Angebot für eine Erstberatung bei Unternehmen dienen und die Anwendung des I4.0 Reifegradmodells bei den Unternehmen steigern. Im Rahmen des ECOS4IN Projektes soll mittels sechs Testanwendungen dieses neue Angebot auf Attraktivität, Funktionalität und Kundennutzen getestet werden. Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Berater und auch Unternehmer dienen der Verbesserung und Finalisierung des Beratungspaketes.

Ihr Angebot für die Durchführung einer Testanwendung des „Digital Check – Starter.Kit“ Paketes für das Interreg CE Projekt ECOS4IN (CE1393) ist mit Bezug auf den Projektnamen und Projektnummer per e-mail abzugeben und benötigt nachstehend definierten Leistungsumfang.

Der benötigte Leistungsumfang ist wie folgt definiert:

  • Akquise eines Testunternehmens
  • Präsentation Reifegradmodell und
  • Diskussion Unternehmensstrategie im Bereich Digitalisierung
  • Auswahl und Analyse eines Applikationsträgers in Form
  • eines Kurzinterviews
  • Auswertung der Reifegradbewertung und Ergebnispräsentation des Soll-Stand und Ableitung möglicher Maßnahmen
  • Ziel: Das Unternehmen erhält beispielhaft einen Einblick in die Funktions- und Vorgehensweise des Digital Checks sowie ableitbare Maßnahmen und Verbesserungen
  • Dokumentation anhand eines Durchführungs- und Erfahrungsberichtes. Die Durchführung und Berichtslegung hat bis spätestens Ende September 2021 zu erfolgen.

Der Aufruf richtet sich an alle zertifizierten Berater für den Digital Check.


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