Sicherheit & CE-Kennzeichnung

Juliane Rembeck, Compliance-Referentin bei Staudinger GmbH Automatisierungstechnik, im Gespräch

Juliane Rembeck © Staudinger GmbH
Juliane Rembeck – Die Compliance-Referentin beim bayerischen Automatisierungsspezialisten Staudinger GmbH ist im Team der integrierten Managementsysteme tätig. Sie war Projektleiterin für Produktkonformität, CE-Beauftragte und Prüferin für elektrische Sicherheit. Rembeck verfügt über jahrelange Expertise in der Niederspannungs- und Maschinenrichtlinie, technischer Produktdokumentation sowie Informations-, Wissens- und Compliance-Management. © Staudinger GmbH

28.11.2022

Der Mechatronik-Cluster kooperiert bei Qualifizierung eng mit der mechatronikakademie von Bayern Innovativ. Ein wichtiges Thema ist die CE-Kennzeichnung, die Produkt- und Maschinensicherheit garantiert. Juliane Rembeck erklärt im Interview Gemeinsamkeiten und Unterschiede der deutschen und österreichischen Anforderungen.

Wofür brauchen Maschinen- und Anlagenbau­er, Mechatroniker etc. CE-Kennzeichnungen?

Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeich­nung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Pro­dukte, die in der EU vermarktet werden.

 

Inwiefern unterscheiden sich die rechtlichen Vorgaben in Deutschland und Österreich?

Die inhaltlichen Vorgaben unterscheiden sich nicht. Unterschiede bestehen u. a. beim Ge­nehmigungsverfahren bzw. der Betriebser­laubnis. In Deutschland ist für Maschinen kein spezielles Verfahren nötig. Die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz regelt das Thema Maschinensicherheit. In Österreich ist eine Genehmigung der Gewerbebehörde erforderlich, geregelt in der Maschinensicher­heitsverordnung. Auch bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden gibt es Unter­schiede. In Deutschland ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher­schutz zuständig. Auf Länderebene gibt es die Richtlinienvertretung Maschinenrichtlinie über die Zentralstelle der Länder für Sicher­heitstechnik im Bayerischen Staatministe­rium für Umwelt und Verbraucherschutz. In Österreich sind das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort so­wie die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Die Vorgaben für die sprachliche Ausführung der Benutzerinformation für die Produkte können sich je nach europäischem Mitgliedsland unterscheiden. Details dazu stehen im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie der EU (§246).

 

Und wo liegen die Gemeinsamkeiten?

In der Zielgruppe, das sind Hersteller, Bevoll­mächtigte, Importeure aus Drittstaaten und Händler, sowie beim Anwendungsbereich, also den Produkten und Produktgruppen. Betroffen sind Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastauf­nahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, ab­nehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Auch das Konformitätsbewer­tungsverfahren läuft gleich ab.

 

Können Sie ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen?

Bei einer mit Elektrizität beaufschlagten Ma­schine schreibt die Maschinenrichtlinie in Anhang I, 1.6.3 Folgendes vor: „Die Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann. Diese Einrichtungen sind klar zu kennzeichnen. Sie müssen ab­schließbar sein, falls Wiedereinschalten eine Gefahr für Personen verursachen kann.“ Um dieser gesetzlichen Anforderung entspre­chend der Gefährdungssituation angemes­sen und wirksam zu begegnen, ist der in EN 60204-1:2018, Abschnitt 5 beschriebene Stand der Technik für die eigenen produkt­spezifischen Anwendungsfälle zu beleuch­ten. Konkret heißt das: 1. die bei elektrisch beaufschlagten Maschinen wiederkehrende Gefährdungssituation entwicklungsbeglei­tend sicherheitstechnisch bewerten. 2. eine angemessene konstruktive, technische und organisatorische Maßnahmenkette definie­ren und wirksam verankern. Dazu zählen ein anforderungsgerecht dimensionierter Haupt­schalter, dessen Ausführung, Handhabe und Anbringungsort. 3. sind Querschnitte der Netzleitung einschließlich Schutzleiter sowie korrekt ausgeführte und gekennzeichnete „ausgenommene Stromkreise“ zu definieren und umzusetzen. Und 4. sind qualitätssi­chernde fertigungsbegleitende Maßnahmen zu definieren und wirksam zu verankern.
 



Staudinger GmbH Automatisierungs­technik

Als ganzheitlicher technischer Lösungs­anbieter bereichert Staudinger bereits seit vielen Jahren die Automobil- und Zuliefer­industrie. Gängige Regeln der Technik, Ge­setze, Kunden- und Zertifizierungsanforde­rungen stellen die Basis für zeitgemäßes, regeltreues und nachhaltiges Handeln dar. Mit der weit darüber hinausreichenden Lö­sungskompetenz setzt Staudinger innova­tive mechatronische Projekte um.

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