30.06.2017
Open Source Software (OSS) muss folgende Bedingungen erfüllen:
Diese Freiheit darf allerdings nicht dahingehend missverstanden werden, dass die Nutzung und Weiterverbreitung von OSS voraussetzungslos gestattet bzw. dass eine kommerzielle Verwertung ausgeschlossen ist. Die Veröffentlichung von OSS ist rechtlich gesehen eine Lizenzierung an die Allgemeinheit zu den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz (OSL).
Dabei haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Lizenzarten herausgebildet, die zwar über eine Vielzahl von Vergleichbarkeiten verfügen, sich hinsichtlich der zu erfüllenden Pflichten für die Nutzer aber durchaus unterscheiden.
Der Experte Prof. Michael Sonntag, JKU gab Einblick über den aktuellen Stand in diesem Bereich. Gemeinsam mit 11 Unternehmensvertreter diskutierte er am 20. Juni 2017 das Thema: „Lizenzierung im Bereich Open Source“. Das nächste Treffen im August/September 2017 wird bei der Firma abatec abgehalten. Inhalt: „Status quo zu Open Source.“
Sie haben Interesse am Thema Open Source und möchten ebenfalls bei einer ERFA oder Schulung teilnehmen? Kontakt: DI (FH) Reinhard Lechner >> E-Mail, Mobil: +43 664 8481288.